Allgemeines
Die nachfolgenden Reise- und Geschäftsbedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Reisender und Boatsutleie AS als Reiseveranstalter. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Buchung diese Bedingungen anerkennen und lesen Sie sich den Text sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reiseveranstalters zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluß wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises, höchstens jedoch 500,- EUR innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist bis 8 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Nach Eingang der Zahlung, in der Regel aber bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn, erhält der Kunde die gesamten Reiseunterlagen. Der Sicherungsschein im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB wird mit der Reisebestätigung übergeben. Eine angemessene Kaution für Endreinigung oder Wertgegenstände wie z. B. Boote, Motoren, usw., darf vor Ort verlangt werden.
3. Leistungen
Welche Leistung vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Leistung zu erklären, über die der Reisenden vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise oder Beförderungskosten oder der für Abgabe bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich diese Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, ist der Reisende davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Rücktritt
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe unseres Ersatzanspruches unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung, entnehmen Sie bitte den nachfolgend aufgeführten Pauschalbeträgen:
bis 61 Tage vor Reisebeginn 30,- Euro pro Person, maximal jedoch 180 Euro
- 60 bis 45 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- 60 bis 45 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- 44 bis 29 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- 28 bis 8 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
- ab 21 vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises
Entscheidend bei der Berechnung ist der Eingang der Stornierung beim Reiseveranstalter. Tritt ein Teilnehmer einer Reisegruppe oder treten mehrere Teilnehmer einer Gruppe von der Reise zurück, so sind die anteiligen Kosten der Teilnehmer von den verbleibenden Teilnehmern zu zahlen. Der Reiseteilnehmer kann den Nachweis führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ausfällt.
5.2 Umbuchung
Sollen nach der Buchung auf Wunsch des Kunden Änderungen / Umbuchungen vorgenommen werden, können, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Bei Umbuchungswünschen, die ohne große Aufwendungen realisierbar sind, jedoch die Erstellung einer neuen Rechnung zur Folge haben, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR.
5.3 Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Eventuelle Umbuchungen werden wie in 5.1 berechnet.
5.4 Schriftform
In Ihrem Interesse und aus Beweisgründen sollten Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen in jedem Falle in schriftlicher Form erfolgen.
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19 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kristiansand.
Reiseveranstalter: Flekkefjord Boatsutleie AS
Herr Diethelm Weiss
N-4400 Flekkefjord
Tel. (Mobil): 0047 45 26 02 84
E-Mail : info@flekkefjord.de
Internet: www.flekkefjord.de
Geschäftszeiten: Montag – bis Freitag: 10:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 13:00 Uhr








